Wie bestelle ich eine Krankenbeförderung?
Sie können Ihre Krankenbeförderung ganz einfach während unserer Geschäftszeiten anmelden.
Unsere Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr.
Die Bestellung erfolgt telefonisch unter 03445/782444 oder per E-Mail.
Wir empfehlen, Ihre Fahrt möglichst frühzeitig anzumelden, damit wir eine reibungslose Planung gewährleisten können.
Wie lange im Voraus muss ich eine Krankenbeförderung anmelden?
Wir empfehlen, Ihre Krankenbeförderung so früh wie möglich bei uns anzumelden. Je früher Ihre Anfrage erfolgt, desto besser können wir Ihre Fahrt planen und einen pünktlichen, reibungslosen Ablauf sicherstellen.
Bei planbaren Terminen (z. B. Arztbesuchen, Therapien, geplanten Krankenhauseinweisungen oder Rehaaufenthalten) sollte die Anmeldung idealerweise einige Tage im Voraus erfolgen.
Kurzfristige Anfragen sind in dringenden Fällen möglich, können jedoch mit Wartezeiten oder eingeschränkter Verfügbarkeit verbunden sein.
Unser Tipp: Melden Sie Ihre Fahrt frühzeitig an – so vermeiden Sie Stress und sichern sich Ihre Wunschzeiten.
Wer übernimmt die Fahrtkosten und muss ich eine Zuzahlung leisten?
Die Kosten für Krankenfahrten werden in vielen Fällen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen – insbesondere bei medizinisch notwendigen Fahrten.
Hierfür benötigen Sie eine gültige Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem Arzt.
Gesetzliche Zuzahlung
Der Versicherte leistet in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung von:
- 10 % der Fahrtkosten
- mindestens 5 € und maximal 10 € pro Fahrt
Die Zuzahlung zahlen Sie bar direkt beim Fahrer und erhalten selbstverständlich eine Quittung dafür.
Zuzahlungsbefreiung
Wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, entfällt diese vollständig. Es fällt keine Zuzahlung für Sie an. Bitte legen Sie uns dazu als Nachweis einfach Ihren Befreiungsausweis vor.
Welche Besonderheiten gelten bei ambulanten Fahrten?
In bestimmten Fällen ist vor der Fahrt eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich, insbesondere bei ambulanten Behandlungen.
⚠️ Bitte beachten Sie: Ambulante Fahrten werden von der Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.
Eine vorherige Genehmigung ist in der Regel nicht erforderlich, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Pflegegrad 3 plus eine ärztlich bescheinigte, dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung
- Pflegegrad 4
- Pflegegrad 5
- ein Schwerbehindertenausweis mit mindestens einem der Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos)
In allen anderen Fällen empfehlen wir, die Kostenübernahme und ggf. erforderliche Genehmigung vor der Fahrt direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
Welche Krankenfahrten sind genehmigungsfrei?
Bestimmte Krankenfahrten können ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse durchgeführt werden, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
In der Regel gilt dies für:
- stationäre Behandlungen (Einweisung ins Krankenhaus oder Entlassung)
- Fahrten zu Rehaaufenthalten, sofern diese bewilligt wurden
- Fahrten zu stationären Hospizen gelten in der Regel als genehmigungsfrei, sofern eine Verordnung vorliegt und die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.
- Ambulante Fahrten für Patienten mit Pflegegrad 3 plus eine ärztlich bescheinigte, dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung
- Ambulante Fahrten für Patienten mit Pflegegrad 4
- Ambulante Fahrten für Patienten mit Pflegegrad 5
- Ambulante Fahrten für Patienten mit Schwerbehindertenausweis welche mindestens eines dieser Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) haben.
⚠️ Wir empfehlen, die Kostenübernahme im Zweifel vorab mit Ihrer Krankenkasse zu klären.
Welche Regelungen gelten bei vor- und nachstationären Behandlungen?
Fahrten im Zusammenhang mit vor- und nachstationären Behandlungen können von der Krankenkasse übernommen werden, wenn sie medizinisch notwendig sind und eine gültige ärztliche Verordnung vorliegt.
Vor- und nachstationäre Behandlungen sind zeitlich begrenzt:
- Vorstationäre Behandlungen finden in der Regel innerhalb von wenigen Tagen vor der stationären Aufnahme statt
- Nachstationäre Behandlungen erfolgen innerhalb eines begrenzten Zeitraums nach der Entlassung
Die Anzahl der Fahrten ergibt sich ausschließlich aus den medizinisch notwendigen Behandlungsterminen und wird durch den behandelnden Arzt oder Ihrer Krankenkasse festgelegt.
Da es sich hierbei um ambulante Fahrten handelt, ist in vielen Fällen eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich, sofern keine besonderen Voraussetzungen (z. B. Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“) vorliegen.
⚠️ Wir empfehlen, die Kostenübernahme vor der Fahrt vorsorglich mit Ihrer Krankenkasse zu klären.


