Verpflichtende Fortbildung nach § 132a SGB V.
Das Angebot richtet sich speziell an Pflegefachkräfte, welche im Rahmen der Qualitätssicherung die jährliche Fortbildung im Bereich der Ersten Hilfe absolvieren.
Du hast keinen passenden Termin gefunden?
Melden Dich bei uns – wir finden gemeinsam eine Lösung.
Schwerpunkte in dem Fortbildungsangebot liegen in den Bereichen Lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie typische Verletzungsmuster bei Notfällen im Pflegebereich.