Hinweisgeberschutzgesetz

Einführung und Umsetzung des Hinweisgeberschutzsystems

Dem DRK Kreisverband Naumburg/Nebra e. V. und seinen Tochtergesellschaften ist viel daran gelegen, den Verband, seine Beschäftigten und seine Mitglieder vor Schäden jeglicher Art zu schützen. Dazu haben wir ein Meldesystem zum Hinweisgeberschutzgesetz eingeführt und aktiv umgesetzt. Dieses Gesetz ist ein bedeutender Schritt zur Förderung einer offenen Unternehmenskultur und stärkt den Schutz derjenigen, die mutig Missstände, unethisches Verhalten oder mögliche Gesetzesverstöße melden.

Mit der Implementierung des Hinweisgeberschutzgesetzes schaffen wir eine sichere und geschützte Plattform, die es unseren Mitarbeitern, Dienstleistern und anderen Beteiligten ermöglicht, Bedenken oder Missstände anonym und ohne Furcht vor Repressalien zu melden. Diese Initiative unterstreicht unser Engagement für Transparenz, Integrität und die Schaffung eines vertrauensvollen Umfelds für alle, die mit dem DRK Kreisverband Naumburg/Nebra e.V. und seinen Tochtergesellschaften in Verbindung stehen.

Warum ist der Hinweisgeberschutz wichtig?

Das Hinweisgeberschutzgesetz fördert nicht nur eine Kultur der Rechenschaftspflicht und Verantwortung, sondern stärkt auch unser Bestreben, die höchsten Standards im Sozialwesen zu erreichen. Indem wir eine offene Kommunikation fördern und sicherstellen, dass Meldungen von Fehlverhalten ernst genommen werden, stärken wir das Vertrauen unserer Interessengruppen und setzen ein klares Zeichen für die Werte die uns leiten.

Wie können Sie einen Hinweis abgeben?

Erreichbar ist die Meldestelle über die Adresse: https://drk-naumburg.sdwhistle.com
Dort finden Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie einen Hinweis abgeben können, welche Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber gelten und welche Schritte wir unternehmen, um eingegangene Meldungen sorgfältig zu prüfen.

Wir laden alle Mitglieder unserer Gemeinschaft ein, sich aktiv an der Förderung einer transparenten und ethischen Arbeitsumgebung zu beteiligen.