Beratung zur Kurzzeitpflege
Informationen & Leitfaden zur Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege wird im Rahmen unserer Kapazität durchgeführt.
Voraussetzung dafür ist eine Genehmigung durch die Krankenkasse der gepflegten Person. Kurzeitpflege wird für max. 28 Tage (bei Demenzerkrankung max. 26 Tage) im Jahr gewährt. Diese Tage gelten für ein Jahr und können auch getrennt genommen werden.
Voraussetzung ist:
- es liegt eine ambulante Pflegestufe vor
- die betreuende Person ist verhindert, bspw. durch eigene Krankheit, oder
- möchte aus persönlichen Gründen, bspw. Urlaub, einige Zeit von der Pflege entbunden werden
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, unsere Leistungen jedoch in Anspruch nehmen möchten, können Sie selbstverständlich die Pflegekosten auch selber tragen (Selbstzahler / Privat). Hierfür sind keine Genehmigungen usw. erforderlich.
Nach vorheriger Terminabsprache können Sie unsere Pflegeheime besichtigen.
Fall Sie weitere Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Nutzen Sie unseren Rückrufservice !